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Die Staatsanwaltschaft in den böhmischen Ländern 1918-1945
Autoři | |
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Rok publikování | 2018 |
Druh | Článek ve sborníku |
Konference | „… das Interesse des Staates zu wahren“. Staatsanwaltschaften und andere Einrichtungen zur Vertretung öffentlicher Interessen |
Fakulta / Pracoviště MU | |
Citace | |
www | |
Klíčová slova | Public prosecutor's office; criminal justice; first Czechoslovak Republic |
Popis | In der Zeit der Ersten Tschechoslowakischen Republik wurden bedeutende Änderungen weder in der Organisation, noch in der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft durchgeführt. Die folgenden fast zwanzig Jahre nach der Gründung des selbständigen tschechoslowakischen Staates funktionierte die Staatsanwaltschaft aufgrund der gleichen Grundsätze und gemäß denselben Rechtsvorschriften, wie in der Zeit der österreichisch-ungarischen Monarchie. Während der Zeitperiode des Protektorats Böhmen und Mähren erhielt die Staatsanwaltschaft zum ersten Mal die Kompetenzen im Zivilverfahren, welche in der Zeit des Sozialismus noch weiter verstärkt wurden. Zur grundsätzlichen Änderung in der Entwicklung der Staatsanwaltschaft ist es am 1. Jänner 1949 gekommen, als sie nach sowjetischem Muster in die Prokuratur umgewandelt wurde. Nach der Wende 1989 war der Begriff „Prokurator“ so unbeliebt, dass sogar die wiedererrichtende Finanzprokuratur kompliziert als „Amt für Vertretung des Staates in Vermögensangelegenheiten bezeichnet werden musste, damit der Begriff „Prokuratur“ vermieden werden konnte. |